Wer ist „UNsere Energiegenosssenschaft eG“?
Die „UNsere Energiegenossenschaft eG“ ist eine von den Stadtwerken Unna GmbH und Arcanum Energy initiierte Genossenschaft. Im Mittelpunkt steht das gemeinsame Engagement der Unnaer Bürgerinnen und Bürger für den Ausbau erneuerbarer Energien in der Region.
Was ist eine eingetragene Genossenschaft?
Die Gesellschaftsform der eingetragenen Genossenschaft (eG) ist eine Vereinigung bzw. ein Zusammenschluss mehrerer Personen mit dem Ziel, durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb den Einzelnen wirtschaftlich zu fördern.
Warum wurde die Gesellschaftsform der Genossenschaft gewählt?
Um möglichst viele Bürgerinnen und Bürger gleichberechtigt und unkompliziert beteiligen zu können. Die Gesellschaftsform der Genossenschaft (eG) zeichnet sich durch mehrere Punkte aus. Sie ist einerseits auf die Interessen ihrer Mitglieder ausgerichtet, wird von diesen mit Leben erfüllt und ist dabei gleichzeitig demokratisch organisiert. Die Mitgliedschaft ist unkompliziert, da es keinerlei notarieller Verträge bedarf. Jedes Mitglied hat genau eine Stimme, unabhängig von der Höhe der Beteiligung. Anders als bei einigen anderen Gesellschaftsformen (z.B. einer GbR) haften die Mitglieder nur mit dem Geldbetrag, den sie eingelegt haben.
Wie ist die Genossenschaft aufgebaut?
„UNsere Energiegenossenschaft eG“ wird ein in das Genossenschaftsregister eingetragenes Unternehmen. Sie besteht aus ihren Mitgliedern, die in der Generalversammlung alle das gleichgewichtete Stimmrecht haben. Aus ihren Mitgliedern wählt die Generalversammlung den Aufsichtsrat, dieser wiederum benennt den Vorstand. Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft.
Wie kann ich Mitglied werden?
Wenn Sie Mitglied werden möchten, füllen Sie bitte eine Beitrittserklärung aus. In dieser müssen Sie angeben, wie viele Genossenschaftsanteile Sie zeichnen möchten. Diese Erklärung wird vom Vorstand der Genossenschaft unterzeichnet und Ihnen in Kopie zurückgeschickt. Außerdem wird Ihnen im Antwortschreiben mitgeteilt, auf welches Konto Sie den Geldbetrag für Ihren Genossenschaftsanteil überweisen müssen. Die Beitrittserklärung können Sie direkt online auf mitglieder.unna-pflanzt-energie.de ausfüllen, ausdrucken und an die Genossenschaft schicken. Sie benötigen dafür lediglich eine gültige E-Mail-Adresse.
Gibt es einen Mindestanlagebetrag?
Bereits ab einer Summe von 500 Euro pro Genossenschaftsanteil werden Sie Mitglied in der „UNsere Energiegenossenschaft eG“.
Wer kann Mitglied werden?
Jeder, der volljährig ist, kann Mitglied werden. Natürliche und juristische Personen kommen als Mitglieder in Betracht.
Wie ist die Haftung der Genossenschaft geregelt?
Die eingetragene Genossenschaft ist haftungsbeschränkt auf die Summe des Geschäftsguthabens. Eine Nachschusspflicht für die Mitglieder ist in der Satzung ausgeschlossen.
Wie sicher ist mein Geld?
Wenn Sie einen Genossenschaftsanteil zeichnen, beteiligen Sie sich an einem Unternehmen. Sie haften demnach mit der Summe, die Sie eingelegt haben. Sollte die Genossenschaft wirtschaftlich nicht erfolgreich sein, kann dies den vollständigen Verlust Ihres Genossenschaftsanteils und damit der eingelegten Geldsumme bedeuten.
Welchen Gewinn kann ich voraussichtlich erwarten?
Die UNsere Energiegenossenschaft eG strebt ein Ausschüttungsziel von ca. 2 % p.a. auf den Anteil an. Diese ist vom wirtschaftlichen Ergebnis der Genossenschaft abhängig. Sie ist nicht garantiert. Aus diesem Grund versucht die Genossenschaft so kostengünstig wie möglich zu agieren. Um ein gewisses Maß an Liquidität in der Genossenschaft aufzubauen, ist in den ersten zwei Jahren zunächst keine Ausschüttung vorgesehen. Eine Entscheidung über die Ausschüttung wird in der jährlichen Mitgliederversammlung getroffen.
Was ist eine Dividende?
Die Dividende ist der Teil des Gewinns, den eine Genossenschaft an ihre Mitglieder ausschüttet.
Wann kann ich meinen Genossenschaftsanteil früher zurückgeben?
Wenn Sie Mitglied werden möchten, füllen Sie bitte eine Beitrittserklärung aus. In dieser müssen Sie angeben, wie viele Genossenschaftsanteile Sie zeichnen möchten. Diese Erklärung wird vom Vorstand der Genossenschaft unterzeichnet und Ihnen in Kopie zurückgeschickt. Außerdem wird Ihnen im Antwortschreiben mitgeteilt, auf welches Konto Sie den Geldbetrag für Ihren Genossenschaftsanteil überweisen müssen. Die Beitrittserklärung können Sie direkt online auf mitglieder.unna-pflanzt-energie.de ausfüllen, ausdrucken und an die Genossenschaft schicken. Sie benötigen dafür lediglich eine gültige E-Mail-Adresse.
Benötige ich ein Bankdepot?
Nein. Sie erhalten eine gegengezeichnete Beitrittserklärung, die Ihre Mitgliedschaft und die Höhe des Genossenschaftsanteils, den Sie erworben haben, bestätigt.
Erhalte ich eine Spendenquittung?
Nein. Sie beteiligen sich an einem Unternehmen mit dem Ziel der Gewinnoptimierung. Ein Unternehmen ist im Vergleich zu gemeinnützigen Organisationen nicht berechtigt, Spenden einzuwerben und Spendenquittungen auszustellen.
Muss der Erwerb in der Steuererklärung angegeben werden?
Der Erwerb des Genossenschaftsanteils muss in der Steuererklärung nicht angegeben werden, wenn es sich um eine natürliche Person handelt, die den Genossenschaftsanteil im Privatvermögen hält.
Wie kann ich als Mitglied weitere Anteile zeichnen?
Für weitere Genossenschaftsanteile zu einer bestehenden Mitgliedschaft muss ein neuer Antrag über die zusätzlichen Genossenschaftsanteile gestellt werden. Der Vorstand entscheidet z.B. im Falle einer Überzeichnung darüber, ob weitere Genossenschaftsanteile erworben werden können.
Muss auf die Dividende Kapitalertragssteuer entrichtet werden?
Ja. Die Auszahlung erfolgt unter Einbehalt von pauschalierten Steuern (25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlags (5,5 % der Kapitalertragsteuer) und ggf. Kirchensteuer (8 % oder 9 % der Kapitalertragsteuer). Daraus ergibt sich:
- eine Gesamtbelastung ohne Kirchensteuer von 26,38 %.
- eine Gesamtbelastung inkl. Kirchensteuer von 28,38 % bzw. 28,63 %
Muss ich die Erträge in meiner Steuererklärung aufführen?
Da die Besteuerung immer von den Verhältnissen des Mitgliedes abhängt, wird die Beratung durch einen Steuerberater empfohlen. Die Besteuerung ist von den individuellen Verhältnissen des Steuerpflichtigen abhängig. Es wird die Beratung durch einen Steuerberater empfohlen. Durch die direkte Abführung der Kapitalertragsteuer durch die Genossenschaft ist die Steuerbelastung der Dividendenerträge grundsätzlich abgegolten (Abgeltungsteuer). Bei einem niedrigeren persönlichen Steuersatz können Sie sich jedoch zu viel gezahlte Steuern über die Angabe in der Steuererklärung zurückholen (Günstigerprüfung). Ferner sind weitere Sachverhalte denkbar, bei denen die Angabe der Kapitalerträge in der Steuererklärung zu empfehlen ist.
Woher erhalte ich Zins- & Steuerbescheinigungen?
Sie erhalten als Mitglied eine Steuerbescheinigung, in der Ihre Dividendenerträge und die an das Finanzamt abgeführten pauschalen Steuerbeträge aufgeführt sind. Diese können Sie Ihrer Steuererklärung beifügen. Die Bereitstellung der Zins- und Steuerbescheinigung erfolgt hierbei über das Online-Portal (www.unsere-energiegenossenschaft.de), wenn Sie sich dort mit Ihrer Kennung eingewählt haben.
Ist die Einreichung des Freistellungsauftrages bzw. einer Nichtveranlagungsbescheinigung möglich?
Nein. Vor dem Hintergrund des erheblichen Verwaltungsaufwands werden keine Freistellungsaufträge bzw. Nichtveranlagungsbescheinigungen durch die Genossenschaft bearbeitet.
Kann ich meine Anteile verschenken?
Nein. Sie erhalten eine gegengezeichnete Beitrittserklärung, die Ihre Mitgliedschaft und die Höhe des Genossenschaftsanteils, den Sie erworben haben, bestätigt.
Was passiert im Todesfall mit meinen Anteilen?
Wenn ein Genosse verstirbt, gehen die Anteile an den Erben / die Erben über (siehe auch Punkt zuvor).